Nennkapital


Eine Worttrennung gefunden

Nenn · ka · pi · tal

Das Wort Nenn­ka­pi­tal besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nenn­ka­pi­tal trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nenn­ka­pi­tal" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nennkapital bezeichnet das in der Satzung einer Kapitalgesellschaft, meist einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, festgelegte Kapital, welches die Eigentümer bei der Gründung einbringen. Es repräsentiert den nominalen Wert aller ausgegebenen Anteile oder Aktien und dient als Grundlage für die Haftung der Gesellschafter. Das Nennkapital ist wichtig für die Bonität und das Vertrauen in das Unternehmen, da es als Sicherheit für Gläubiger fungiert. Bei einer Aktiengesellschaft wird das Nennkapital in der Regel durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien multipliziert mit ihrem Nennwert ermittelt.

Beispielsatz: Das Nennkapital einer Gesellschaft wird in der Regel im Gesellschaftsvertrag festgelegt und spiegelt den Anteil der Gesellschafter am Eigenkapital wider.

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