Neutralitätsgebot


Eine Worttrennung gefunden

Neu · tra · li · täts · ge · bot

Das Wort Neu­tra­li­täts­ge­bot besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Neu­tra­li­täts­ge­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Neu­tra­li­täts­ge­bot" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Neutralitätsgebot bezeichnet eine Richtlinie oder eine Verpflichtung, in der politischen oder öffentlichen Debatte neutral zu bleiben. Es erfordert, dass eine Person, Organisation oder Institution ihre Meinung oder ihre Interessen nicht offenbart oder bevorzugt, um eine objektive und unparteiische Position einzunehmen. Das Neutralitätsgebot kann beispielsweise in der Berichterstattung von Journalisten oder in der Rolle von Richtern angewendet werden, um sicherzustellen, dass sie unvoreingenommen handeln. Es handelt sich um ein Substantiv in der Grundform.

Beispielsatz: Das Neutralitätsgebot verpflichtet öffentliche Institutionen, sich in politischen Auseinandersetzungen neutral zu verhalten.

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