Nichtanhörung


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · an ·· rung

Das Wort Nicht­an­hö­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­an­hö­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­an­hö­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nichtanhörung bezeichnet den Zustand oder die Handlung, bei der jemand nicht angehört wird, sei es im Rahmen eines Verfahrens, einer Diskussion oder einer Verhandlung. Es handelt sich um ein substantiviertes Wort, das aus der negativen Form „nicht“ und dem Substantiv „Anhörung“ gebildet wurde. Eine Nichtanhörung kann rechtliche, soziale oder emotionale Konsequenzen haben, da sie oft mit dem Gefühl der Unterdrückung oder des Ignoriertwerdens verbunden ist. In rechtlichen Kontexten kann sie zu einer Verletzung von Rechten führen, wenn beispielsweise eine betroffene Person kein Gehör findet.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde aufgrund der Nichtanhörung der betroffenen Parteien als ungültig erklärt.

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