Nichtanzeige


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · an · zei · ge

Das Wort Nicht­an­zei­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­an­zei­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­an­zei­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Nichtanzeige“ setzt sich aus dem Präfix „Nicht-“ und dem Substantiv „Anzeige“ zusammen. Es beschreibt die Handlung oder den Zustand, eine Anzeige (zum Beispiel bei Behörden oder in der Öffentlichkeit) nicht zu erstatten oder nicht bekanntzugeben. Diese Form kann in rechtlichen Kontexten verwendet werden, etwa in Bezug auf die Unterlassung von Strafanzeigen oder Informationen, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergegeben werden. Die „Nichtanzeige“ kann in bestimmten Situationen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn gesetzliche Vorschriften eine Verpflichtung zur Anzeige vorsehen.

Beispielsatz: Die Nichtanzeige des Vorfalls führte zu Missverständnissen zwischen den Beteiligten.

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