Nichtdiskriminierung


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · dis · kri · mi · nie · rung

Das Wort Nicht­dis­kri­mi­nie­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­dis­kri­mi­nie­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­dis­kri­mi­nie­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nichtdiskriminierung bezeichnet das Prinzip, dass Individuen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder körperlicher Beeinträchtigung nicht unfair behandelt oder benachteiligt werden dürfen. Es handelt sich um einen zusammengesetzten Begriff: „Nicht“ ist ein Negationswort, und „Diskriminierung“ bezieht sich auf die ungleiche Behandlung oder Abwertung von Personen. Dieses Konzept ist zentral für Menschenrechte und Chancengleichheit und findet Anwendung in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten, wie dem Arbeitsleben, der Bildung und im Zugang zu Dienstleistungen. Die Förderung der Nichtdiskriminierung zielt darauf ab, ein respektvolles und inklusives Miteinander zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Prinzipien der Nichtdiskriminierung sind grundlegend für eine gerechte und inklusive Gesellschaft.

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