Nichtige


Eine Worttrennung gefunden

Nich · ti · ge

Das Wort Nich­ti­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nich­ti­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Nichtige" ist die Pluralform des Adjektivs "nichtig". Es beschreibt etwas, das ohne rechtliche Bedeutung, ungültig oder wertlos ist. In rechtlichen Kontexten wird es oft verwendet, um Verträge oder Handlungen zu kennzeichnen, die rechtlich nicht anerkannt werden. Das Wort vermittelt die Vorstellung, dass etwas keinen wirksamen Einfluss hat oder keine Gültigkeit besitzt.

Beispielsatz: Die nichtige Vereinbarung hatte keine rechtlichen Konsequenzen.

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