Nichtigerklärung


Eine Worttrennung gefunden

Nich · tig · er · klä · rung

Das Wort Nich­tig­er­klä­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nich­tig­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nich­tig­er­klä­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nichtigerklärung ist ein Substantiv, das sich aus dem Adjektiv „nichtig“ und dem Suffix „-erklärung“ zusammensetzt. Es beschreibt den Rechtsakt oder das Verfahren, mit dem eine Entscheidung oder ein Rechtsgeschäft für ungültig erklärt wird. Die Nichtigerklärung kann beispielsweise in rechtlichen Kontexten erfolgen, wenn ein Vertrag oder ein Beschluss aufgrund bestimmter Mängel als nicht rechtswirksam angesehen wird. Die damit verbundene rechtliche Bedeutung ist, dass die betroffenen Rechtswirkungen zurückgenommen und die ursprüngliche Situation wiederhergestellt wird.

Beispielsatz: Die Nichtigerklärung des Vertrags führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

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