Nichtmitgliedsstaaten


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · mit · glieds · staa · ten

Das Wort Nicht­mit­glieds­staa­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­mit­glieds­staa­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­mit­glieds­staa­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Nichtmitgliedsstaaten“ setzt sich aus „nicht“, „Mitglied“ und „Staaten“ zusammen. Die Grundform ist „Mitgliedsstaat“, wobei „Mitglied“ als Substantiv und „Staat“ in der Form eines zusammengesetzten Substantivs verwendet wird. Die Vorsilbe „nicht“ negiert das Mitgliedsstatus. „Nichtmitgliedsstaaten“ bezeichnet Länder, die nicht Teil einer bestimmten Organisation oder Gemeinschaft sind, beispielsweise nicht zur Europäischen Union oder zu einem anderen Staatenbund gehören. Es handelt sich also um Staaten, die von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind oder diese nicht beantragt haben.

Beispielsatz: Die Verhandlungen über den Handel wurden auch mit den Nichtmitgliedsstaaten der Union geführt.

Vorheriger Eintrag: Nichtmitgliedsland
Nächster Eintrag: nichtmonogam

 

Zufällige Wörter: abzutransportierendem Bahnmanager Gesamtgerätepreises Kirchenraum