Nichtzulassung


Eine Worttrennung gefunden

Nicht · zu · las · sung

Das Wort Nicht­zu­las­sung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nicht­zu­las­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nicht­zu­las­sung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Nichtzulassung" bezieht sich auf die Ablehnung oder das Verweigern einer Zulassung oder Teilnahme an einer bestimmten Aktivität oder einem Verfahren. In rechtlicher Hinsicht kann dies die Nichterteilung einer Erlaubnis oder eines Rechts bedeuten, beispielsweise die Nichtzulassung zu einer Prüfung oder die Nichtzulassung eines Antrags. Die Nichtzulassung kann auch in der Berufung oder Revision vor einem Gericht auftreten, wenn eine vorherige Entscheidung nicht akzeptiert oder nichtig erklärt wird.

Beispielsatz: Die Nichtzulassung des Antrags führte zu großer Enttäuschung bei den Beteiligten.

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