Nießnutz


Eine Worttrennung gefunden

Nieß · nutz

Das Wort Nieß­nutz besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nieß­nutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nieß­nutz" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nießnutz bezeichnet das Recht, die Vorteile oder Erträge aus einem Eigentum zu ziehen, während das Eigentum selbst bei einer anderen Person verbleibt. Diese Form des Rechts kann beispielsweise bei Immobilien oder landwirtschaftlichen Flächen Anwendung finden. Der Nießnutzgeber hat das Recht, die Nutzung des Eigentums zu genießen, muss jedoch in der Regel dafür sorgen, dass die Substanz des Eigentums erhalten bleibt. Der Begriff ist im deutschen Recht verankert und spielt eine wichtige Rolle im Rahmen des Sachenrechts. Nießnutz ist eine abstrakte Form des Nutzungsrechtes, das im Gegensatz zum Eigentum eingeschränkt ist.

Beispielsatz: Der Nießnutz erlaubt es dem Mieter, das Grundstück zu bewirtschaften, während das Eigentum beim Vermieter bleibt.

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