Nießnutzer


Eine Worttrennung gefunden

Nieß · nut · zer

Das Wort Nieß­nut­zer besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nieß­nut­zer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nieß­nut­zer" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Nießnutzer“ beschreibt eine Person, die das Recht hat, eine Immobilie oder ein anderes Eigentum zu nutzen und die Vorteile daraus zu ziehen, ohne jedoch das Eigentum selbst zu besitzen. Der Nießutz ist in der Regel ein rechtlich geregeltes Nutzungsrecht, das oft in Erb- oder Schenkungsverträgen vorkommt. Der Nießnutzer darf die Erträge, wie Miete oder Ernte, der Immobilie genießen, ist aber verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Die Form „Nießnutzer“ leitet sich vom Wort „Nießrecht“ ab und bezeichnet im Deutschen eine als Substantiv fungierende Bezeichnung für diesen speziellen Nutzerstatus.

Beispielsatz: Der Nießnutzer hat das Recht, die genutzte Immobilie zu bewohnen, während der Eigentümer weiterhin im Grundbuch eingetragen bleibt.

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