niedergelassener


Eine Worttrennung gefunden

nie · der · ge · las · se · ner

Das Wort nie­der­ge­las­se­ner besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort nie­der­ge­las­se­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "nie­der­ge­las­se­ner" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Niedergelassener" ist die Partizip-Form des Verbs "niedergelassen", abgeleitet von "niedergelassen sein". Es bezeichnet eine Person, die dauerhaft an einem bestimmten Ort wohnhaft ist oder eine berufliche Niederlassung, wie beispielsweise ein Arzt oder Anwalt, eingegangen ist. Der Begriff impliziert oft eine feste, etablierte Praxis oder Tätigkeit in einem bestimmten geografischen Gebiet. In diesem Kontext kann er auch auf Selbstständigkeit und die Verantwortung hinweisen, die mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist.

Beispielsatz: Der niedergelassene Arzt nahm sich viel Zeit für seine Patienten.

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