Niederlassungsbewilligung


Eine Worttrennung gefunden

Nie · der · las · sungs · be · wil · li · gung

Das Wort Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Niederlassungsbewilligung ist ein deutsches Substantiv, das eine offizielle Genehmigung bezeichnet, die einer Person erlaubt, sich dauerhaft in einem bestimmten Land oder Gebiet niederzulassen. Sie ist oft für Ausländer erforderlich, die beabsichtigen, in einem Land zu wohnen und dort zu arbeiten. Die Bewilligung umfasst in der Regel bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wie z.B. nachgewiesene finanzielle Mittel oder ein gesicherter Wohnsitz. Das Wort setzt sich aus „Niederlassung“ (Festlegung eines Wohnsitzes) und „Bewilligung“ (Genehmigung) zusammen, was die Bedeutung weiter verdeutlicht.

Beispielsatz: Die Niederlassungsbewilligung ermöglicht es Ausländern, langfristig in einem Land zu leben und zu arbeiten.

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