Niessbrauch


Eine Worttrennung gefunden

Niess · brauch

Das Wort Niess­brauch besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Niess­brauch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Niess­brauch" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nießbrauch ist ein rechtlicher Begriff im deutschen Zivilrecht, der das Recht beschreibt, die Nutzungen einer fremden Sache zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Der Nießbraucher darf die Sache nutzen, beispielsweise eine Immobilie bewohnen oder Mieteinnahmen erzielen, muss jedoch die Substanz der Sache schonen. Das Nießbrauchrecht kann sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Dingen bestehen und ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es handelt sich um ein persönliches Recht, das nicht ohne weiteres übertragbar ist und mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt.

Beispielsatz: Der Niessbrauch ermöglicht es einer Person, die Vorteile aus einem Eigentum zu ziehen, während das Eigentum selbst einem anderen gehört.

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