notarielle


Eine Worttrennung gefunden

no · ta · ri · el · le

Das Wort no­ta­ri­el­le besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort no­ta­ri­el­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "no­ta­ri­el­le" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Notarielle bezieht sich auf das Wort "notariell", was in der Grundform steht. "Notariell" bezieht sich auf Handlungen oder Dokumente, die von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt oder beurkundet wurden. Der Begriff wird verwendet, um die rechtliche und formelle Bedeutung von Urkunden oder Rechtsgeschäften hervorzuheben, die von einem Notar oder einer Notarin überprüft, bezeugt oder beglaubigt wurden. Notarielle Tätigkeiten können beispielsweise die Beurkundung von Verträgen, Erklärungen oder Testamenten umfassen.

Beispielsatz: Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein.

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