Notwehr


Eine Worttrennung gefunden

Not · wehr

Das Wort Not­wehr besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Not­wehr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Not­wehr" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Notwehr ist eine rechtliche Möglichkeit zur Selbstverteidigung, um sich oder andere unmittelbar anzugreifen oder eine Gefahr abzuwehren. Sie ist durch das Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) in Deutschland geregelt. Notwehrhandlungen dürfen dabei nur zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs ausgeführt werden. Die Notwehr kann sowohl physisch als auch psychisch erfolgen und beinhaltet angemessene Verteidigungshandlungen. Bei Überschreitung der Notwehrgrenzen kann die Handlung jedoch strafbar sein. Notwehr ist also ein wichtiges Prinzip, das es dem Einzelnen erlaubt, sich in bedrohlichen Situationen zu schützen.

Beispielsatz: In einer bedrohlichen Situation ist Notwehr ein rechtliches Mittel zur Verteidigung.

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