Nutznießungen


Eine Worttrennung gefunden

Nutz · nie · ßun · gen

Das Wort Nutz­nie­ßun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nutz­nie­ßun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nutz­nie­ßun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nutznießungen bezeichnet die Rechte, die einer Person gestattet, die Vorteile einer Sache zu nutzen, während das Eigentum an der Sache bei einer anderen Person verbleibt. Die Grundform des Wortes ist "Nutznießung", die sich auf die Gestattung bezieht, von einer Immobilie oder einem Vermögenswert zu profitieren, ohne selbst dessen Eigentümer zu sein. Nutznießungen können entweder zeitlich befristet oder lebenslang gewährt werden und fallen häufig im Bereich des Erbrechts sowie im Rahmen von Grundstücks- und Mietrecht an. Sie schützen das wirtschaftliche Interesse des Nutznießers an der genutzten Sache.

Beispielsatz: Die Nutznießungen aus dem geerbten Grundstück kommen der gesamten Familie zugute.

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