Nutzungsgebühren


Eine Worttrennung gefunden

Nut · zungs · ge · büh · ren

Das Wort Nut­zungs­ge­büh­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nut­zungs­ge­büh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nut­zungs­ge­büh­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Nutzungsgebühren sind Gebühren, die für die Nutzung oder den Gebrauch eines bestimmten Gutes oder einer Dienstleistung erhoben werden. Sie können in unterschiedlichen Formen auftreten, abhängig von dem Zweck und der Art des Gutes oder der Dienstleistung. Beispiele für Nutzungsgebühren sind beispielsweise Mautgebühren für die Nutzung von Autobahnen, Parkgebühren für die Nutzung von Parkplätzen oder Lizenzgebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material. Nutzungsgebühren können entweder als feste Beträge oder als Prozentsatz des Wertes berechnet werden und dienen in der Regel zur Finanzierung der Bereitstellung oder Instandhaltung des genutzten Gutes oder Dienstleistung.

Beispielsatz: Die Nutzungsgebühren für die Gemeinschaftseinrichtungen werden einmal jährlich erhoben.

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