Nutzungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Nut · zungs · ver · bot

Das Wort Nut­zungs­ver­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nut­zungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nut­zungs­ver­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Nutzungsverbot“ setzt sich aus den Wörtern „Nutzung“ und „Verbot“ zusammen. Es bezeichnet eine Regelung oder Anordnung, die es untersagt, etwas zu verwenden oder zu nutzen. Diese Verbote können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel in Mietverträgen, bei öffentlichen Plätzen oder in Nutzungsvereinbarungen für Software. Sie zielen darauf ab, den unsachgemäßen Gebrauch von Ressourcen, Einrichtungen oder Produkten zu verhindern und rechtliche Ansprüche zu schützen.

Beispielsatz: Aufgrund der Sicherheitsbedenken wurde ein Nutzungsverbot für das gesamte Gelände ausgesprochen.

Vorheriger Eintrag: Nutzungsrechtes
Nächster Eintrag: Nutzungsvertrag

 

Zufällige Wörter: abbestelltem abgestraft Kammermusikwerke Oberteils projektiertem