Nötigungen


Eine Worttrennung gefunden

· ti · gun · gen

Das Wort Nö­ti­gun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Nö­ti­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Nö­ti­gun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Nötigungen" ist die Pluralform des Substantivs "Nötigung". Es bezieht sich auf den Akt oder die Handlung, jemanden zu einer bestimmten Handlung zu zwingen oder zu drängen, oft unter Androhung von Nachteilen oder körperlicher Gewalt. Nötigungen können sowohl physische als auch psychische Aspekte umfassen und sind häufig mit der Verletzung von Rechten und Freiheiten einer Person verbunden. In rechtlichen Kontexten wird Nötigung oft als Straftat betrachtet, da sie gegen den Willen einer Person erfolgt und deren Entscheidungsfreiheit einschränkt.

Beispielsatz: Die Nötigungen durch den Bekannten führten zu einer Anzeige bei der Polizei.

Vorheriger Eintrag: Nötigung
Nächster Eintrag: Notinsel

 

Zufällige Wörter: ehelichte herumzureißen Materialismus überstreifende Verkümmerungen