Oberbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ober · be · hör · de

Das Wort Ober­be­hör­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ober­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ober­be­hör­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Oberbehörde bezeichnet eine übergeordnete Verwaltungsstelle, die für die Aufsicht und Kontrolle untergeordneter Behörden zuständig ist. Sie hat die Aufgabe, administrative Entscheidungen zu treffen, Richtlinien vorzugeben und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu überwachen. Der Begriff setzt sich aus "ober" (von oben, übergeordnet) und "Behörde" (Instanz des öffentlichen Rechts) zusammen. Oberbehörden finden sich in verschiedenen Verwaltungsbereichen, beispielsweise in der Staatsverwaltung, im Bildungswesen oder im Gesundheitswesen und spielen eine wichtige Rolle in der Hierarchie des öffentlichen Dienstes.

Beispielsatz: Die Oberbehörde entscheidet über die Richtlinien der gesamten Verwaltung.

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