Oberhausmitglied


Eine Worttrennung gefunden

Ober · haus · mit · glied

Das Wort Ober­haus­mit­glied besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ober­haus­mit­glied trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ober­haus­mit­glied" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Oberhausmitglied bezeichnet eine Person, die Mitglied eines Oberhauses ist, typischerweise in einem parlamentarischen System. Das Oberhaus ist die zweite Kammer eines Parlaments, die oft für die Überprüfung und Verabschiedung von Gesetzen zuständig ist. Der Begriff setzt sich aus „Oberhaus“ (der höheren Kammer) und „Mitglied“ (eine Person, die Teil einer Gruppe ist) zusammen und bezeichnet somit jemanden, der in dieser speziellen Instanz tätig ist. Oberhausmitglieder können in vielen politischen Systemen unterschiedliche Titel und Funktionen besitzen, beispielsweise Senatoren oder Lords in bestimmten Ländern.

Beispielsatz: Das Oberhausmitglied brachte viele innovative Ideen in die Debatte ein.

Vorheriger Eintrag: Oberhauses
Nächster Eintrag: Oberhauswahlen

 

Zufällige Wörter: buchstabierendem siebenhundertneuntes später zappel Zellophanbeutel