Oberverwaltungsgerichtes


Eine Worttrennung gefunden

Ober · ver · wal · tungs · ge · rich · tes

Das Wort Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Oberverwaltungsgerichtes" ist die Genitivform des Substantivs "Oberverwaltungsgericht". Ein Oberverwaltungsgericht ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Landesebene in Deutschland, das für die Überprüfung von Entscheidungen und Handlungen der Verwaltung zuständig ist. Es behandelt Streitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts. Das Gericht kann sowohl Aspekte der Rechtmäßigkeit als auch der Fachlichkeit von Verwaltungsakten überprüfen. Der Genitiv "Oberverwaltungsgerichtes" wird verwendet, um Besitz oder Zugehörigkeit auszudrücken, zum Beispiel in dem Satz: "Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes sind bindend."

Beispielsatz: Das Oberverwaltungsgerichtes entschied über die Klage gegen den Bebauungsplan.

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