Obligationenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ob · li · ga · tio · nen · recht

Das Wort Ob­li­ga­tio­nen­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ob­li­ga­tio­nen­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ob­li­ga­tio­nen­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Obligationenrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern befasst. Es umfasst Regelungen zu Verträgen, Verpflichtungen aus Deliktsrecht sowie das Eingehen von Schulden und deren Erfüllung. Das Obligationenrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts in vielen Ländern und legt die Rechte und Pflichten der Parteien fest. Der Begriff leitet sich von „Obligatio“ ab, dem lateinischen Wort für Verpflichtung. In einigen Jurisdiktionen ist es Teil eines umfassenderen Gesetzbuchs, das die Grundlagen des Wirtschaftslebens regelt.

Beispielsatz: Das Obligationsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien.

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