Offizialdelikt


Eine Worttrennung gefunden

Of · fi · zi · al · de · likt

Das Wort Of­fi­zi­al­de­likt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Of­fi­zi­al­de­likt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Of­fi­zi­al­de­likt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Offizialdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen aktiv werden müssen, d.h. eine Strafanzeige durch den Geschädigten ist nicht erforderlich. Ein typisches Beispiel für ein Offizialdelikt ist die Körperverletzung. Dabei handelt es sich um eine Handlung, bei der eine Person einer anderen körperlichen Schaden zufügt. In der Grundform lautet das Wort "Offizialdelikt" und bezieht sich auf jedes Delikt, bei dem die Strafverfolgung ohne Anzeige erfolgen kann.

Beispielsatz: Ein Offizialdelikt muss von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden, unabhängig von einer Anzeige durch das Opfer.

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