Opferanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Op · fer · an · walt

Das Wort Op­fer­an­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Op­fer­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Op­fer­an­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Opferanwalt" bezeichnet einen Rechtsanwalt, der sich speziell auf die Vertretung von Opfern in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in Strafverfahren, spezialisiert hat. Diese Anwälte setzen sich für die Rechte ihrer Mandanten ein und unterstützen sie dabei, Schadenersatzansprüche geltend zu machen sowie rechtliche Schritte gegen Täter einzuleiten. Der Fokus liegt auf der Wahrung der Interessen der Opfer und der Unterstützung bei emotionalen sowie rechtlichen Herausforderungen. Das Wort setzt sich aus "Opfer" (Person, die geschädigt wurde) und "Anwalt" (Rechtsbeistand) zusammen.

Beispielsatz: Der Opferanwalt setzte sich engagiert für die Rechte der Geschädigten ein.

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