Ordensangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Or · dens · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Or­dens­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Or­dens­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Or­dens­an­ge­hö­ri­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Ordensangehöriger“ bezeichnet eine Person, die zu einem religiösen Orden gehört. In dieser Form handelt es sich um ein Substantiv, das sich aus dem Grundwort „Orden“ und der Endung „-sangehöriger“ zusammensetzt, was die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Orden ausdrückt. Ordensangehörige leben häufig nach bestimmten Regeln und Prinzipien, die von ihrer Gemeinschaft festgelegt werden, und engagieren sich oftmals in geistlichen oder sozialen Aufgaben innerhalb ihrer Gemeinschaft oder gegenüber der Gesellschaft.

Beispielsatz: Der Ordensangehörige widmete sein Leben der gemeinnützigen Arbeit und der Hilfe für Bedürftige.

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