Ordnungsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ord · nungs · be · hör · de

Das Wort Ord­nungs­be­hör­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ord­nungs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ord­nungs­be­hör­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ordnungsbehörde ist eine staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig ist. Sie überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im öffentlichen Raum, beispielsweise im Bereich des Gewerberechts, des Baurechts und des Lärmschutzes. Ordnungsbehörden können unterschiedliche Aufgaben übernehmen, wie die Durchführung von Kontrollen, die Erteilung von Genehmigungen oder die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Das Wort "Ordnungsbehörde" setzt sich aus den Begriffen "Ordnung" und "Behörde" zusammen, wobei "Behörde" hier die spezifische Institution bezeichnet, die für die Durchsetzung von Regeln und Vorschriften verantwortlich ist.

Beispielsatz: Die Ordnungsbehörde sorgt für die Einhaltung der Vorschriften in unserer Stadt.

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