Ordnungsbehörden


Eine Worttrennung gefunden

Ord · nungs · be · hör · den

Das Wort Ord­nungs­be­hör­den besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ord­nungs­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ord­nungs­be­hör­den" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ordnungsbehörden sind Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig sind. Dazu zählen unter anderem Polizei, Feuerwehr sowie verschiedene Ämter, die sich mit Genehmigungen, Kontrolle von Vorschriften und der Überwachung von Aktivitäten in öffentlichen Räumen beschäftigen. Die Form "Ordnungsbehörden" ist der Plural von "Ordnungsbehörde" und bezeichnet somit mehrere dieser Institutionen. Sie agieren oft im Auftrag des Staates und tragen zur Gewährleistung des öffentlichen Friedens sowie zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei.

Beispielsatz: Die Ordnungsbehörden sind dafür zuständig, Sicherheit und Ordnung in der Stadt aufrechtzuerhalten.

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