ordnungsrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

ord · nungs · recht · lich

Das Wort ord­nungs­recht­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ord­nungs­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ord­nungs­recht­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Adjektiv "ordnungsrechtlich" beschreibt etwas, das das Ordnungsrecht betrifft oder damit in Zusammenhang steht. Das Ordnungsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen. Es regelt beispielsweise Fragen der Gefahrenabwehr, des Polizeirechts oder der öffentlichen Sicherheit. Das Wort "ordnungsrechtlich" ist bereits in der Grundform und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Die neuen Vorschriften sind ordnungsrechtlich bindend und müssen von allen Unternehmen beachtet werden.

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