Ordnungswidrigkeitsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ord · nungs · wid · rig · keits · ver · fah · ren

Das Wort Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ordnungswidrigkeitsverfahren" bezeichnet ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen eine gesetzliche Regelung, festgestellt wird. Es handelt sich um ein gerichtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren, das meist geringere Verstöße betrifft als Straftaten, wie z. B. Verkehrsdelikte oder Umweltverschmutzungen. „Ordnungswidrigkeit“ bezieht sich auf die Handlung selbst, während „Verfahren“ den juristischen Prozess beschreibt, der zur Ahndung dieser Handlung führt. Das Ziel eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist in der Regel die Verhängung einer Geldbuße oder andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen.

Beispielsatz: Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet, um die Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu ahnden.

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