Organmandate


Eine Worttrennung gefunden

Or · gan · man · da · te

Das Wort Or­gan­man­da­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Or­gan­man­da­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Or­gan­man­da­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Organmandate“ ist der Plural des Begriffs „Organmandat“. Ein Organmandat bezeichnet das rechtliche oder formale Mandat, das einem Organ (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat) einer Organisation oder Institution erteilt wird, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen oder Entscheidungen zu treffen. Diese Mandate sind oft in Satzungen oder Verträgen verankert und definieren die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Organe innerhalb einer Organisation. Der Begriff wird häufig im Kontext von Unternehmen oder Verbänden verwendet, die klare Strukturen und Entscheidungsprozesse benötigen.

Beispielsatz: Die Organmandate der verschiedenen Abteilungen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

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