Organschaft


Eine Worttrennung gefunden

Or · gan · schaft

Das Wort Or­gan­schaft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Or­gan­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Or­gan­schaft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Organschaft bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form der Unternehmensverflechtung, bei der eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft) und ihr Organ (häufig die Muttergesellschaft) in einem engen vinculum zueinander stehen. Dies kann rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Implikationen haben. Die Organschaft ermöglicht zum Beispiel eine Zusammenfassung von Gewinnen und Verlusten der beteiligten Unternehmen. Der Begriff könnte auch in einer erweiterten Form wie „Organschaften“ auftreten, worunter mehrere solcher Verflechtungen zusammengefasst werden können.

Beispielsatz: Die Organschaft ermöglicht es verbundenen Unternehmen, ihre steuerlichen Vorteile zu bündeln und gemeinsam abzurechnen.

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