Organverträge


Eine Worttrennung gefunden

Or · gan · ver · trä · ge

Das Wort Or­gan­ver­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Or­gan­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Or­gan­ver­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Organverträge sind vertragliche Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten von Organen innerhalb einer juristischen Person, wie beispielsweise einer Gesellschaft oder einer Genossenschaft, regeln. Der Begriff setzt sich aus „Organ“, was eine Funktionseinheit wie Vorstand oder Aufsichtsrat bezeichnet, und „Verträge“ zusammen, die rechtliche Bindungen darstellen. Organverträge legen wichtige Informationen fest, wie die Zusammensetzung der Organe, deren Entscheidungsprozesse und Haftungsfragen. Sie sind für die interne Organisation und Verwaltung entscheidend und sorgen für Klarheit in den Zuständigkeiten der verschiedenen Organe.

Beispielsatz: Die Organverträge bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union.

Vorheriger Eintrag: Organversagen
Nächster Eintrag: Orgasmen

 

Zufällige Wörter: abschwörenden Altpolitiker hundertneunundvierzigsten niederlegte Osttiroler