Ortsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Orts · ge · richt

Das Wort Orts­ge­richt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Orts­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Orts­ge­richt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ortsgericht“ setzt sich aus den Bestandteilen „Ort“ und „Gericht“ zusammen. Es bezeichnet eine gerichtliche Einrichtung, die in einem bestimmten geografischen Bereich (Ort) tätig ist. Die Aufgaben eines Ortsgerichts umfassen häufig die Beurkundung von Rechtsgeschäften, die Anerkennung von Erbverträgen sowie weitere Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Oft dient es der rechtlichen Unterstützung der Bürger in weniger komplexen Angelegenheiten. In vielen Ländern ist das Ortsgericht eine untergeordnete Instanz, die eng mit den lokalen Gegebenheiten verbunden ist.

Beispielsatz: Das Ortsgericht ist für die Beurkundung von persönlichen Angelegenheiten zuständig.

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