Parksünder


Eine Worttrennung gefunden

Park · sün · der

Das Wort Park­sün­der besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Park­sün­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Park­sün­der" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Parksünder" bezeichnet eine Person, die gegen die Parkregeln verstößt, indem sie beispielsweise ihr Fahrzeug an einem unzulässigen Ort abstellt. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Parken" und "Sünder" zusammen. Während "Parken" die Handlung des Abstellens eines Fahrzeugs beschreibt, impliziert "Sünder" ein Fehlverhalten oder eine Regelverletzung. Parksünder können mit Bußgeldern bestraft werden, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu fördern und öffentliche Flächen freizuhalten.

Beispielsatz: Der Parksünder wurde von der Polizei mit einem Strafzettel belegt.

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