Parksünders


Eine Worttrennung gefunden

Park · sün · ders

Das Wort Park­sün­ders besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Park­sün­ders trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Park­sün­ders" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Parksünders" ist die Pluralform von "Parksünder", einem zusammengesetzten Substantiv aus den Worten "Park" und "Sünder". Ein Parksünder bezeichnet eine Person, die beim Parken gegen Regeln oder Vorschriften verstößt, etwa durch falsches Parken oder Abstellen des Fahrzeugs an unzulässigen Orten. Damit ist häufig das Parken in Bereichen gemeint, die für Fußgänger oder Notfallfahrzeuge reserviert sind. Parksünder können mit Bußgeldern oder anderen Konsequenzen belegt werden, um die Einhaltung der Parkordnung zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern.

Beispielsatz: Der Parksünder wurde dabei erwischt, wie er sein Auto rücksichtslos im Halteverbot abgestellt hatte.

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