Parlamentsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · be · schluß

Das Wort Par­la­ments­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Parlamentsbeschluss" bezeichnet eine verbindliche Entscheidung, die durch ein Parlament getroffen wird. Dabei handelt es sich um das Ergebnis eines formalisierten Abstimmungsprozesses über bestimmte Themen, Gesetze oder Anträge. Ein solcher Beschluss ist die Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen und hat somit Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen "Parlament", was eine Institution der politischen Vertretung ist, und "Beschluss", das eine formelle Entscheidung beschreibt, zusammen. Der Begriff wird oft in politischen und rechtlichen Kontexten verwendet und ist in der deutschen Sprache gängig.

Beispielsatz: Der Parlamentsbeschluss zur Förderung erneuerbarer Energien wurde einstimmig verabschiedet.

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