Parlamentsherrschaft


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · herr · schaft

Das Wort Par­la­ments­herr­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­herr­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­herr­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Parlamentsherrschaft bezeichnet ein politisches System, in dem die legislative Gewalt, also das Parlament, die oberste Entscheidungsinstanz darstellt. In diesem System hat das Parlament weitreichende Befugnisse zur Gesetzgebung und Kontrolle der Exekutive. Die Parlamentsherrschaft impliziert, dass die Regierung aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit gebildet wird und somit dem Parlament verantwortlich ist. In vielen Demokratien ist sie ein wesentliches Element der Gewaltenteilung, das sicherstellt, dass die Regierungsführung durch gewählte Vertreter legitimiert wird. Der Begriff setzt sich aus "Parlament" und "Herrschaft" zusammen, wobei letzteres die Ausübung von Macht impliziert.

Beispielsatz: Die Parlamentsherrschaft bildet das Fundament einer demokratischen Staatsordnung, in der die Regierung durch das Parlament kontrolliert wird.

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