Parlamentsurteil


Eine Worttrennung gefunden

Par · la · ments · ur · teil

Das Wort Par­la­ments­ur­teil besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­la­ments­ur­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­la­ments­ur­teil" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Parlamentsurteil ist ein juristisches Urteil, das von einem Parlament, also einer gesetzgebenden Körperschaft, gefällt wird. Es handelt sich um eine spezielle Form der Entscheidungsfindung, die im Kontext von parlamentarischen Verfahren oder politischen Auseinandersetzungen entsteht. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Parlament" und "Urteil" zusammen. Hierbei bezeichnet "Parlament" die Institution, die Gesetze beschließt, während "Urteil" eine gerichtliche oder verbindliche Entscheidung impliziert. Parlamentsurteile können bedeutende Auswirkungen auf gesetzgeberische Prozesse oder politische Rahmenbedingungen haben.

Beispielsatz: Das Parlamentsurteil hat weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Gesetzgebung.

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