Parteiauftrag


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · auf · trag

Das Wort Par­tei­auf­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­auf­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­auf­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Parteiauftrag“ setzt sich aus „Partei“ und „Auftrag“ zusammen. „Partei“ bezieht sich auf eine politische Organisation, die bestimmte Ziele und Interessen vertritt. „Auftrag“ bezeichnet eine verbindliche Weisung oder einen Auftrag, der von einer Instanz erteilt wird. In diesem Zusammenhang bezieht sich ein Parteiauftrag auf eine spezifische Aufgabe oder Mission, die einer Partei oder ihren Mitgliedern von der Parteiführung oder einem Gremium zugewiesen wird. Diese Aufgaben können beispielsweise Wahlkampfstrategien, politische Initiativen oder organisatorische Maßnahmen umfassen. Der Begriff ist in politischen Kontexten häufig anzutreffen.

Beispielsatz: Der Parteiauftrag sollte klar definierte Ziele und Aufgaben für die Mitglieder festlegen.

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