Parteienfinanzierungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · fi · nan · zie · rungs · ge · setz

Das Wort Par­tei­en­fi­nan­zie­rungs­ge­setz besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­fi­nan­zie­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­fi­nan­zie­rungs­ge­setz" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Parteienfinanzierungsgesetz ist eine zentrale rechtliche Regelung in Deutschland, die die finanzielle Unterstützung von politischen Parteien regelt. Es legt fest, wie Parteien Gelder erhalten dürfen, sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen, und sorgt für Transparenz, indem es Offenlegungspflichten für Spenden und Finanzierungsquellen vorsieht. Ziel des Gesetzes ist es, Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu gewährleisten und unerlaubte Einflussnahme durch finanzielle Mittel zu verhindern. Der Begriff ist eine Zusammensetzung aus „Parteien“, „Finanzierung“ und „Gesetz“ und verdeutlicht somit die spezifische Thematik des politischen Finanzmanagements.

Beispielsatz: Das neue Parteienfinanzierungsgesetz soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen.

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