Parteiengesetzes


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · ge · set · zes

Das Wort Par­tei­en­ge­set­zes besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­ge­set­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­ge­set­zes" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Parteiengesetzes“ ist die Genitivform des Substantivs „Parteiengesetz“. Es bezieht sich auf gesetzliche Regelungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parteien in einem Land festlegen. Diese Gesetze regeln unter anderem die Gründung, Finanzierung und Organisation von Parteien sowie deren Rechte und Pflichten im politischen Prozess. Das Parteiengesetz soll Transparenz und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb fördern und gewährleisten, dass demokratische Prinzipien eingehalten werden.

Beispielsatz: Das neue Parteiengesetzes zielt darauf ab, die Transparenz in der politischen Finanzierung zu erhöhen.

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