Parteienstellung


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · stel · lung

Das Wort Par­tei­en­stel­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­stel­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­stel­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Parteienstellung bezeichnet den Status oder die Position einer Person oder Organisation in einem rechtlichen Verfahren oder politischen Kontext. Es beschreibt, ob jemand als Partei in einem Prozess auftritt, was i.d.R. die Rechte und Pflichten einer Person innerhalb des Verfahrens zugeordnet. Die Parteienstellung kann variieren, abhängig von der Art des Verfahrens (z. B. Zivilrecht, Strafrecht) und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Das Wort setzt sich aus „Partei“ (im Sinne von Beteiligter) und „Stellung“ (im Sinne von Position) zusammen und ist ein Substantiv.

Beispielsatz: Die Parteienstellung der Klägerin wurde im Verfahren ausführlich geprüft.

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