Parteienverbot


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · ver · bot

Das Wort Par­tei­en­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Parteienverbot" setzt sich aus den Bestandteilen "Partei" und "Verbot" zusammen. Es bezeichnet eine rechtliche Maßnahme, die die Gründung, den Betrieb oder die Aktivitäten bestimmter politischer Parteien untersagt. Parteienverbote können aus verschiedenen Gründen verhängt werden, beispielsweise wenn eine Partei als extremistisch oder verfassungswidrig eingestuft wird. In Deutschland beispielsweise kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag das Verbot von Parteien aussprechen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpfen. Das Wort vermittelt somit eine klare Vorstellung von der Einschränkung politischer Betätigung und der Wahrung demokratischer Prinzipien.

Beispielsatz: Das Parteienverbot wurde eingeführt, um extremistisches Gedankengut in der Gesellschaft zu bekämpfen.

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