Parteienverkehr


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · en · ver · kehr

Das Wort Par­tei­en­ver­kehr besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­en­ver­kehr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­en­ver­kehr" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Parteienverkehr bezeichnet den Austausch von Informationen und die Kommunikation zwischen einer Behörde oder Institution und den Beteiligten (Parteien) eines Verfahrens. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und umfasst die Entgegennahme von Anträgen, Anfragen oder Stellungnahmen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Parteien" (Beteiligte an einem Verfahren) und "Verkehr" (Austausch oder Verkehr) zusammen. Dabei spielt der Parteienverkehr eine zentrale Rolle im Verwaltungsrecht und in der Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung, um Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Der Parteienverkehr im Rathaus findet jeden Montag von 9 bis 12 Uhr statt.

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