Parteiordnungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · ord · nungs · ver · fah · ren

Das Wort Par­tei­ord­nungs­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­ord­nungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­ord­nungs­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Parteiordnungsverfahren ist ein gerichtlich organisierter Prozess innerhalb einer politischen Partei, um die Einhaltung der internen Statuten und Regeln zu überwachen und bei Regelverstößen Maßnahmen oder Sanktionen zu verhängen. Es dient dazu, Ordnung und Disziplin innerhalb der Partei zu wahren und potenziellen Missbrauch von Macht oder Mitgliedschaft zu bestrafen. Das Verfahren kann je nach Partei unterschiedliche Stufen oder Instanzen haben und kann von Einzelpersonen, Gremien oder Parteiorganisationen eingeleitet werden. Es ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Innerparteilichen Demokratie und zur Befriedung innerparteilicher Konflikte.

Beispielsatz: Das Parteiordnungsverfahren dient der Klärung von Streitigkeiten innerhalb einer politischen Partei.

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