Parteistatut


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · sta · tut

Das Wort Par­tei­sta­tut besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­sta­tut trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­sta­tut" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Parteistatut" bezeichnet die schriftlich festgehaltenen Regeln und Bestimmungen, die die Organisation und Funktionsweise einer politischen Partei regeln. Es setzt sich aus den Begriffen "Partei", was eine Gruppe von Personen mit gemeinsamen politischen Zielen beschreibt, und "Statut", was eine Satzung oder Regelung meint, zusammen. Das Parteistatut legt die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Struktur der Parteiorgane sowie die Abläufe bei Wahlverfahren fest und dient als grundlegendes Dokument für die interne Organisation der Partei.

Beispielsatz: Das Parteistatut legt die grundlegenden Regeln und Ziele der politischen Organisation fest.

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