Parteizugehörigkeiten


Eine Worttrennung gefunden

Par · tei · zu · ge ·· rig · kei · ten

Das Wort Par­tei­zu­ge­hö­rig­kei­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­tei­zu­ge­hö­rig­kei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­tei­zu­ge­hö­rig­kei­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Parteizugehörigkeiten“ ist der Plural des Substantivs „Parteizugehörigkeit“, das die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei beschreibt. Es bezieht sich auf die Mitgliedschaft oder Identifikation einer Person mit einer bestimmten politischen Partei, die oft Einfluss auf deren politische Ansichten und Handlungen hat. Parteizugehörigkeiten können vielfältig sein und variieren je nach politischem System und individuellen Überzeugungen. In einem demokratischen Kontext spielt die Parteizugehörigkeit eine zentrale Rolle bei Wahlen und politischen Prozessen.

Beispielsatz: Die Parteizugehörigkeiten der Kandidaten wurden vor der Wahl genau analysiert.

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