Partikularinteressen


Eine Worttrennung gefunden

Par · ti · ku · lar · in · ter · es · sen

Das Wort Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Partikularinteressen bezeichnet die spezifischen, oft eng gefassten Interessen oder Anliegen einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft. Der Begriff setzt sich aus "partikular", was so viel wie „partiell“ oder „teilweise“ bedeutet, und „Interessen“ zusammen. Partikularinteressen können in politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Kontexten auftreten und stehen häufig in einem Spannungsverhältnis zu allgemeinen oder kollektiven Interessen der Gesellschaft. Sie können beispielsweise von Berufsgruppen, Regionen oder Organisationen vertreten werden und zielen darauf ab, die eigenen Bedürfnisse und Anliegen durchzusetzen.

Beispielsatz: Die Diskussion über die neuen Umweltgesetze wurde stark von Partikularinteressen beeinflusst.

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